Lingener Tagespost: 14.12.2025
von Sebastian Jaspers
Die Gemeinde Salzbergen verteilt die Kosten für den Ausbau von Straßen neu. Hintergrund war ein Antrag der SPD-Fraktion, die Beiträge komplett abzuschaffen. Der Rat entschied sich 2024 dagegen, hat nun aber eine Satzung verabschiedet, die Anlieger entlasten soll.
Das beinhaltet der Beschluss.
Die Gemeinde Salzbergen hat eine Neufassung ihrer Satzung für Straßenausbaubeiträge auf den Weg gebracht, die erhebliche finanzielle Erleichterungen für die Anlieger mit sich bringen soll. Ein entsprechender Beschlussentwurf passierte jüngst den Rat der Gemeinde.
Die SPD-Fraktion hatte im Vorjahr ursprünglich die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Anlieger gefordert. Aufgrund der hohen finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde einigte sich der Rat im Dezember 2024 darauf, die bestehende Satzung anzupassen, um so eine größtmögliche Entlastung für die Anwohner zu erreichen.
Straßenausbaubeiträge sind Abgaben, die von den Kommunen von Grundstückseigentümern erhoben werden, um sie an der Finanzierung von Maßnahmen wie der grundlegenden Erneuerung, der Verbesserung oder der Erstellung von Entwässerungseinrichtungen, Fußgänger- und Radfahranlagen oder Straßenbeleuchtung zu beteiligen.
Die wichtigste Änderung für die Bürger ist die deutliche Erhöhung des Anteils, den die Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand trägt. So steigt der kommunale Anteil etwa bei verkehrsberuhigten Wohnstraßen von 25 auf 40 Prozent, bei stark frequentierten innerörtlichen Straßen auf bis zu 70 Prozent. Auch für Parkflächen, Beleuchtung und Entwässerung sieht die neue Satzung höhere Gemeindeanteile vor.
SPD-Ratsherr Detlev Walter verbuchte – trotz des Scheiterns ihrer Forderung im Vorjahr – die neue Satzung als Erfolg für seine Partei. „Die Bürger Salzbergens werden erheblich entlastet.“ Der Fraktionsvorsitzende erklärt mit Blick auf die Finanzen: „Dass höhere Kosten auf die Gemeinde entfallen, muss später, je nach Haushaltslage, kompensiert werden.“ Denn Kämmerer Dirk Vogt wies auf die Änderungen am Haushalt aufgrund der Mehrbelastung für die Gemeinde hin. Das Ausmaß hänge aber von den konkreten Bauprojekten ab.